| Gau-Algesheimer Jakobiner, 222 Tage Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit |
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Die
Arbeit Erich Hinkels über »Gau-Algesheim und die Mainzer Republik« hat
die äußere Form einer Reportage. Sollte auf diesem Weg tatsächlich eine
breitere Resonanz beim historisch
interessierten örtlichen Publikum hervorgerufen werden, als dies bei
einer durch Quellen
angereicherten »konventionellen« Darstellung der Fall gewesen wäre?
Sieht man von diesem Problem ab, so bietet freilich Hinkels Arbeit eine
gekonnte Darstellung einer schwierigen Thematik, die sich vor allem durch gute Lesbarkeit
auszeichnet.
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| Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Rheinland-Pfalz |
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Textausgabe mit umfangreichen Erläuterungen für die Praxis und Stichwortverzeichnis von Amtsrat Erich Hinkel 2.Auflage, 1990, Taschenformat, 206 Seiten, kart., DM 24,- Verlag Reckinger & Co., Postfach 17 54, 5200 Siegburg Als die erste Auflage der vorliegenden Textausgabe im Jahre 1988 erschien, schloss der Verfasser damit ohne Frage eine Lücke im Schrifttum. Denn das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz wirft für diejenigen, die in der alltäglichen Praxis mit ihm zu tun haben, immer wieder einmal Verständnisfragen und Zweifel bei seiner Auslegung auf. In diesen Fällen ist es angenehm, eine handliche Textausgabe mit verständlichen Erläuterungen von einem Praktiker zur Hand zu haben. Das vorliegende Bändchen ist vor allem für die Feuerwehrsachbearbeiter in den Verwaltungen und die Feuerlehrangehörigen gedacht, die mit einer Fülle von Hinweisen für die Praxis versorgt werden. Dass die erste Auflage gut angekommen ist, zeigt sich an der Tatsache, daß schon zwei Jahre später eine zweite Auflage erforderlich wird. Der Verfasser nutzte diese Gelegenheit, die Erläuterungen in wesentlichen Teilen zu überarbeiten und zu ergänzen. Aus dem Inhalt: - Einführung - Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit Erläuterungen - im Anhang: - BrandverhütungsschauVO, - Feuerwehr-EntschädigungsVO, - OrganisationsVO, - Ausbildungs- und BestellungsVO, - Dienstkleidungs- und DienstgradabzeichenVO, - überörtliche GefahrenabwehrVO, - WerkfeuerwehrVO. (Rundschreiben Städtetag Rheinland-Pfalz – II. Quartal Mai 1990) |
| Brand- und Katastrophenschutzgesetz, Rheinland-Pfalz |
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Textausgabe mit Erläuterungen und Stichwortverzeichnis von Amtsrat Erich Hinkel, Ingelheim, 3., überarbeitete Auflage, 1991, Taschenformat, 206 Seiten, kartoniert, DM 26,-- (Staffelpreise), Verlag Reckinger & Co., 5200 Siegburg Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz sowie die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen werden von einem Praktiker erläutert. Mit dem Band soll allen Feuerwehrsachbearbeitern in den Verwaltungen sowie den Feuerwehrangehörigen eine Fülle von Hinweisen für die Praxis in die Hand gegeben werden. Für die dritte Auflage wurden die Erläuterungen in wesentlichen Teilen überarbeitet bzw. ergänzt. Die Feuerwehrverordnung vom 21.03.1991 wurde aufgenommen. Aus dem Inhalt: Einführung - Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit Erläuterungen - Im Anhang: BrandverhütungsschauVO, Feuerwehr-EntschädigungsVO, Feuerwehrverordnung ( FwVO ), WerkfeuerwehrVO. (Rundschreiben des Städtetages Rheinland-Pfalz - III. Quartal - September 1991) |
| Personenordnungsrecht in der kommunalen Praxis - Staatsangehörigkeitsrecht - Passrecht - Personalausweisrecht - Melderecht - Namensrecht; Berlin Bielefeld München: Erich Schmidt Verlag 1997; ISBN 3 503 04060 9, 316 S. DM 98- |
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l In diesem Handbuch wird systematisch das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Die Beherrschung des Personenordnungsrechtes ist gerade in den Kommunalverwaltungen von größter Bedeutung. Die erfolgreiche Arbeit der Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung ist wesentlich von fundierten Kenntnissen des Personenordnungsrechtes abhängig. Aber auch für alle anderen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die tagtäglich mit diesen Fragen konfrontiert werden, soll dieses Buch Hilfe sein, die Probleme des Personenordnungsrechtes zu lösen. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevanten Fragen. Folgende Bereiche werden umfassend dargestellt - Staatsangehörigkeitsrecht - Passrecht - Personalausweisrecht - Melderecht - Privates und öffentliches Namensrecht Das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht nimmt einen breiten Raum ein. Die einzelnen Themen werden in Sachzusammenhängen dargestellt und erläutert. Die Strukturen und wesentlichen Inhalte der behandelten Rechtsgebiete sind verständlich und praxisorientiert und versetzen den Leser in die Lage, das jeweilige Recht zu verstehen und Spezialprobleme mit Hilfe weiterführender Literatur und Rechtsprechung nachzugehen. Es wurde bewusst auf wissenschaftliche Kommentierungen und Erläuterungen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung verzichtet. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht kund Ausweisverfahren betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede werden dargestellt. Darüber hinaus sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Der Autor ist Leiter der Ordnungs- und Sozialverwaltung sowie des Standesamtes einer Verbandsgemeindeverwaltung. Er kennt die täglichen Probleme der Praxis im Personenordnungsrecht. Nach der Wiedervereinigung hat es als Dozent auch die Mitarbeiter in den neuen Bundesländern u.a. im Personenordnungsrecht unterrichtet. Das Werk bietet dem Leser deshalb die Gewähr praxisorientierter Arbeit. Fazit: Das Buch gehört als Nachschlagewerk auf den Schreibtisch eines jeden mit der Materie befassten Bediensteten. (Hinweis auf die Neuerscheinung durch den Verlag) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unter- schiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrens- rechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevanten Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötige und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen ur Probleme. (Rundschreiben des Thüringer Landkreistages, Erfurt, vom 4.9.1997) |
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In dieser Neuerscheinung stellt der Autor systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dar und erörtert umfassend die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, sowie privates und öffentliches Namensrecht und geht gleichzeitig auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist - vor allem was Melde- und Ausweisrecht betrifft - von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie Unterschiede deutlich gemacht; Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten finden ebenso Berücksichtigung wie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen. (Nachrichtendienst Hessischer Städtetag, Wiesbaden, Nummer: 19/97) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme. (Nachrichten Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel, Nummer: 10/97) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Aus- weisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme. (Städtetag Rheinland-Pfalz, Mainz, Nummer: 9/97) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht erörtert. Darüber hinaus geht der Autor auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Ländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Nummer: 44) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechts- gebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderaktiven Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme (Thüringer Staatsanzeiger, Thüringer Innenministerium, Erfurt, Nummer: 41/97) |
| In der Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert
das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden
die Bereiche Staatangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht,
Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert.
Der Autor geht dabei ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten
besonders verbundene Datenschutzrecht ein.
Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechts auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. (Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt, Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Nummer: 10/97) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dar- gestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinausgeht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis er- möglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkornplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungs- recht benötigen, und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme. Der Bayerische Bürgermeister, Kommunalschriften-Verlag J. Jehle, München, Nummer: 10/97 |
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In dieser Neuerscheinung wird das Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht erörtert. Darüber hinaus geht der Autor auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitsrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen Überblick über relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. (Nachrichten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Erfurt, Nummer: 4/97. Jahrgang 6 |
| In dieser Neuerscheinung wird systematisch und
praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes
dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht,
Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht
umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das
mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das
Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht
betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik
Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen
Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch
Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes
auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche
Entscheidungen berücksichtigt worden. Die übersichtliche Aufteilung und
das umfangreiche Stichwortverzeichnis ermöglichen einen schnellen
Überblick über sämtliche relevante Fragen zu diesem Themenkomplex. Das
Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltun- gen,
die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht
benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich
anfallenden Fragen und Probleme.
(Die Gemeinde, Gemeindetag Baden-Württemberg, Stuttgart, Nummer: 17/98) |
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In dieser Neuerscheinung wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechts dargestellt. Dabei werden die Bereiche Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. (Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Potsdam, Nummer: 6/98) |
| In dieser Neuerscheinung wird systematisch und
praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungs- rechtes
dargestellt. Dabei werden die Be- reiche Staatsangehörigkeitsrecht, Pass
recht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches
Namensrecht umfassend erörtert. Darüber hinaus geht der Autor
ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene
Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das
Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des föderativen
Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es werden die in allen
Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede deutlich
gemacht. Ebenso sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des
Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Die
übersichtliche Aufteilung und das um- fangreiche Stichwortverzeichnis
ermöglichen einen schnellen Überblick über sämtliche relevante Fragen
zu diesem Themenkomplex. Das Werk richtet sich somit an alle Mitarbeiter
öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im
Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der
Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme.
(Die Gemeinde SH, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Kiel, Nummer: 8/98 |
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Die im Untertitel genannten Gebiete sind systematisch und praxisorientiert erörtert. Der in 1676 Randnummern erfasste Inhalt wird durch ein sehr differenziertes Inhaltsverzeichnis und ein ebensolches Stichwortverzeichnis erschlossen. Vor allem beim Melde- und Ausweisrecht sowie beim Verwaltungsverfahren sind Übereinstimmungen und Unterschiede der landesrechtlichen Regelungen klar herausgearbeitet. Soweit für den Praktiker geboten, werden die Inhalte der Gesetze und Verwaltungsvorschriften knapp mitgeteilt oder auch nur Hinweise auf die entsprechenden Bestimmungen gegeben. Mögen die Anschriften der für Einzelprobleme zuständigen Behörden sich auch gelegentlich ändern, wie auch die zitierten Rechtsvorschriften gegebenenfalls fortgeschrieben werden müssen, so erhält der Sachbearbeiter doch notwendige Hinweise für seine Arbeit. Zurecht wird laufend auf die gerade in diesem Verwaltungsbereich bedeutsamen datenschutzrechtlichen Vorschriften hinge- wiesen. Wenn auch im Hinblick auf den Benutzerkreis auf wissenschaftliche Vertiefung verzichtet wird, sollte doch beim Staatsangehörigkeitsrecht das Territorialprinzip richtigerweise auf das "ius soli" (Recht des Bodens, auf dem ein Kind zur Welt kommt), und nicht auf das der Sonne ("solis") bezogen werden, ein Schönheitsfehler, der dem praktischen Wert der Veröffentlichung keinen Abbruch tut. Konrad Stollreither (DUD Datenschutz und Datensicherheit, Verlag Vieweg, Wiesbaden, Nummer 12/98, Jahrgang 22)
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Kurzbeschreibung In diesem Band wird systematisch und praxisorientiert das gesamte Gebiet des Personenordnungsrechtes dargestellt. Es werden die folgenden Bereiche umfassend erörtert: Staatsangehörigkeitsrecht, Passrecht, Personalausweisrecht, Melderecht, privates und öffentliches Namensrecht. Der Autor geht ausführlich auf das mit diesen Rechtsgebieten besonders verbundene Datenschutzrecht ein. Das Personenordnungsrecht ist, vor allem was das Melderecht und Ausweisrecht betrifft, von der Vielfalt des förderativen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland geprägt. Es wurden die in allen Bundesländern ähnlichen Grundzüge sowie ihre Unterschiede dargestellt. Darüber hinaus sind auch Fragen des Verwaltungsverfahrensrechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes auf diesen Rechtsgebieten sowie der Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen berücksichtigt worden. Das Werk richtet sich an alle Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, die für ihre Arbeit fundierte Kenntnisse im Personenordnungsrecht benötigen und ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Lösung der täglich anfallenden Fragen und Probleme. Rezension bei Amazon |
| Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz |
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Textausgabe mit umfangreichen Erläuterungen für die Praxis und Stichwortverzeichnis. Von Oberamtsrat E. Hinkel, Ingelheim 6.überarbeitete und erweiterte Auflage, 2001, XVIII und 277 Seiten, kartoniert, 38- DM, Verlag Reckinger & Co., Siegburg Für die Neuauflage mussten berücksichtig werden: Änderungen durch die Gemeindeordnung, das Kommunalabgabengesetz, das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Das LBKG selbst erfuhr Änderungen aufgrund der Verwaltungsneugliederung und der da mit verbundenen Auflösung der Bezirksregierungen. Das Dienstordnungsgesetz wurde durch das Landesdisziplinargesetz und das Gesetz über den erweiterten Katastrophenschutz durch das Zivilschutzgesetz ersetzt. |
| Komunal-Kassen-Zeitschrift 6/2001 und Kommunale Steuer-Zeitschrift 6/2001 |
Gau-Algesheim und die Mainzer Republik |
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Die Arbeit Erich Hinkels über »Gau-Algesheim und die Mainzer Republik« hat die äußere Form einer Reportage. Sollte auf diesem Weg tatsächlich eine breitere Resonanz beim historisch interessierten örtlichen Publikum hervorgerufen werden, als dies bei einer durch Quellen angereicherten »konventionellen« Darstellung der Fall gewesen wäre? Sieht man von diesem Problem ab, so bietet freilich Hinkels Arbeit eine gekonnte Darstellung einer schwierigen Thematik, die sich vor allem durch gute Lesbarkeit auszeichnet. Aus: Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde, 1987 |
| Bubenheim - Ein Dorf kämpft um die Reichsverfassung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unter den mehr als 2000 Rheinhessen, die im Mai 1849 nach
Wörrstadt zogen, um zum Kampf für die Reichsverfassung in die Pfalz
auszurücken, waren auch „alle ledigen Männer zwischen 18 und 25
Jahren“ aus Bubenheim, mehr als 70, vielleicht sogar bis 120 an der
Zahl. Die revolutionären Bestrebungen in dem Dorf an der Selz hat der
Ingelheimer Heimatforscher Erich Hinkel, der schon 1992 die Bubenheimer
Chronik verfasst und 1997 einen Bildband über Bubenheim zusammengestellt
hat, sorgsam aufgearbeitet. Mittelpunkt der neuen, 95 Seiten starken und reich
illustrierten Schrift „Bubenheim - Ein Dorf kämpft um die
Reichsverfassung“ ist ein Wortprotokoll über den Hochverratsprozess vor
dem Assisengericht in Mainz. Drei Bubenheimer und mehr als 50 weitere
Rheinhessen waren angeklagt, weil sie sich am Pfälzischen Aufstand
beteiligt hatten. Mehr als 20 Zeugen aus Bubenheim waren geladen, 14
sagten aus. Nach 18 Prozesstagen im Mai/Juni 1850 wurden alle Angeklagten
freigesprochen. „Dies war eine Sensation und nur möglich, weil bei uns
in Rheinhessen die Schwurgerichte nach französischem Recht aus der französischen
Revolutionszeit weiterbestanden“, bewertet Hinkel den Prozessausgang. Das Wortprotokoll ist ein bedeutendes Zeitdokument, das
über die politischen und sozialen Verhältnisse im damaligen Bubenheim
Aufschluss gibt. Der Autor hat darüber hinaus rund um das Protokoll ein
Netzwerk von Informationen geknüpft, das die Verbindung zwischen europäischer
Geschichte und Heimatgeschichte erkennen und begreifen lässt. Er hat die
regionalen Ereignisse in den großen politischen Rahmen gestellt. So
finden sich beispielsweise Kapitel über den Vormärz, die politische und
wirtschaftliche Situation, aber auch über das Vereinswesen als politische
Bewegung. Die Darstellung der Märzrevolution, die sich von Paris nach
Berlin, Wien und Süddeutschland ausbreitete, nimmt breiten Raum ein. Die
Ereignisse im Großherzogtum Hessen spielen dabei eine besondere Rolle. Eine bedeutende Erleichterung, die Ereignisse zeitlich
einzuordnen, bietet eine sorgfältig erstellte Zeittafel. Orts- und
Personenregisterdienen als Wegweiser in einem nur schwer zu überschauenden
Komplex historischer Fakten. Schließlich hat Erich Hinkel in einer Art
Resümee festgehalten, wie spätere Generationen mit dem Thema
„Revolution“ umgegangen sind. Er kommt zu dem Ergebnis: „Bubenheim
kann stolz sein, dass seine Bürger sich für die Reichsverfassung nicht
nur einsetzten, sondern auch bereit waren, dafür mit der Waffe in der
Hand zu kämpfen.“ |
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| Günter F. Hattemer, Heimat am Mittelrhein, Beilage zur Allgemeinen Zeitung Mainz, Ausgabe Ingelheim und Bingen, 5/2003 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Lieber Herr Hinkel, danke für die prompte
Lieferung der interessanten Bubenheimer Broschüre, in der sich ja auch
das "rheinische Lied" wiederfindet. Die Zeit zwischen 1792 und
1849 bietet doch immer wieder Anlass, die verfinsterte Debatte zur
deutschen Identität nach 1871 neu zu zeichnen. Unter dem Vergessen und
Zerstören der demokratisch-republikanischen Wurzeln leiden wir noch
immer, leider meist ohne es zu bemerken. Das gilt insbesondere für unsre
linksrheinische Identität.
Volker Gallé |
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| Appenheim -Geschichte in Bildern und Dokumenten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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„Appenheim - Geschichte in Bildern und Dokumenten“
heißt ein 362 Seiten starkes Buch, das der Ingelheimer Heimatforscher
Erich Hinkel im Auftrag der Welzbachtalgemeinde verfasst hat. Akribisch
hat er aus einer Fülle alten Materials 349 Fotos und 95 Urkunden und
andere Dokumente ausgewählt, sorgfältig geordnet und mit Blick auf den
historischen Hintergrund ausgewertet. In das allgemeine Lob über das gelungene Buch hat auch
der Nestor der mittelrheinischen Heimatfreunde, Claus Palm, eingestimmt.
In dem Buch seien Grundzüge der Geschichte und eine Galerie
zeitgeschichtlicher Anschauung zusammengefasst, bewertete er spontan das
Werk, das geeignet sei, die Bürger zu verbinden. Der Appenheimer Band
dokumentiert beispiel- und modellhaft, wie Heimatgeschichte informativ und
optisch interessant aufgearbeitet werden kann. Erich Hinkel informiert zunächst über die Appenheimer
„Geburtsurkunde“, die Erwähnung im Goldenen Buch der Abtei Prüm,
interpretiert Wappen und Siegel der Gemeinde, listet Schultheiße, Bürgermeister
und Maire seit dem 14. Jahrhundert auf und erläutert Auswirkungen und
Einfluss der Französischen Revolution auf unseren Raum. Er befasst sich
mit der Infrastruktur der modernen Gemeinde mit der Entwicklung der
Feuerwehr und mit dem Vereinsleben. Geprägt wird die Dokumentation von vielen Ansichtskarten
und Bildern, die das Alltagsleben und die bauliche Entwicklung in einer
von Landwirtschaft und Weinbau beherrschten Ort festhalten. Der
deutsch-französische Krieg und die beiden Weltkriege sind ausführlich
dargestellt, den ehemaligen jüdischen Mitbürgern ist ein gesondertes
Kapitel gewidmet. Zeitlich reicht die Schrift bis zur Unterzeichnung der
Partnerschaftsurkunde mit Marano Valpolicella in der Provinz Verona am 6.
September 2003. Das Buch schließt ab mit der Würdigung von Personen, die
aufgrund besonderer Verdienste öffentlich geehrt wurden. Für
heimatkundlichen Unterricht bestens geeignet ist die Geschichtstafel, die
mit der ersten Erwähnung 882 beginnt und die Entwicklung der Gemeinde bis
ins Jahr 2003 fortschreibt. (Günter F. Hattemer, Bilder und Dokumente ausgewertet,
in: Heimat am Mittelrhein, Beilage zur Allgemeinen Wesentliche Teile werden in der Web-Seite der Gemeinde Appenheim zitiert unter www.appenheim.de |
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Laudatio
von Günter F. Hattemer anlässlich der Verleihung des "Historische
Sachbuchpreises 2005" der Vereinigung der Heimatfreunde am
Mittelrhein e. V. vom27. Mai 2005: Mit
dem zweiten Preis zeichnen die Heimatfreunde das Buch „Appenheim –
Geschichte in Bildern und Dokumenten“ aus. Erich Hinkel hat das 362
Seiten starke Buch im Auftrag der Gemeinde verfasst. Sein Ziel war es,
"die Erinnerung an das historische Appenheim wach zu halten, nicht im
Sinne einer sentimentalen und verklärten Rückschau, sondern als
informativer und kurzweiliger Einblick in die Appenheimer
Geschichte". Das ist ihm gelungen. Akribisch hat er 16 Monate lang aus tausend Vorlagen 349
Fotos sowie 95 Urkunden und andere Dokumente ausgewählt, sorgfältig
geordnet und mit Blick auf den historischen Hintergrund ausgewertet. Zeitlich
reicht die Darstellung von der erstmaligen urkundlichen Erwähnung 882 im
Goldenen Buch der Abtei Prüm bis zur Unterzeichnung der
Partnerschaftsurkunde mit Marano Valpolicella am 6. September 2003. Dieser
Rahmen wird auch in einer Geschichtstafel in einer Form abgesteckt, die
den heimatkundlichen Unterricht bereichern und erleichtern kann. Geprägt
wird die Dokumentation von vielen Ansichtskarten und Bildern, die das
Alltagsleben und die bauliche Entwicklung in einem von Landwirtschaft und
Weinbau beherrschten Ort festhalten. Der Band dokumentiert beispiel- und
modellhaft, wie Heimatgeschichte informativ und optisch interessant
aufgearbeitet werden kann. Das
Buch „Appenheim – Geschichte in Bildern und Dokumenten“ ist im
Literaturverlag Dr. Gebhardt & Hilden GmbH Idar-Oberstein erschienen,
in dem auch das Heimatjahrbuch Mainz-Bingen erscheint.
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Laudatio zur Verleihung des Sachbuchpreises am 20. Juni 2009 von Alfons Molitor
obliegt
gewisse Nüchternheit, präzise
nimmt es seine Stellung ein
im Ziele der Ehrlichkeit. Es
gilt hier einfach zu beschreiben Und
weniger geht’s um die Form, drum
möcht’ ich im Kontrast hier bleiben und
nehm’ den Vers als meine Norm, womit
ich hier nun gern laudiere, auch
wenn es nicht Ausonius gleicht, im
Geist jedoch so applaudiere dem
Autor dem’s zum Sieg gereicht. Mit
dem, was Menschen sprechen, reden, erreichen
sie ja nur bedingt den
Anderen und erst nicht jeden, was
längstens den Gedanken bringt, das
Recherchierte aufzuschreiben, umfassend
man es druckt als Buch. Im
Volksmund heißt’s, dass Schreiber bleiben, was
so nicht stimmt. Nur zu Besuch wir
alle sind ja hier zugegen, doch
bleiben wird, so kann es passen, was
wir in Büchern und Belegen der
Nachwelt greifbar hinterlassen. Und
was geschrieben wird, ist Botschaft, ist
Mitteilung, Information, mal
Belletristik, mal zur Sache, ist
Tatsache, auch Illusion. Doch
Sache ist in jedem Falle, was
zutrifft, wie es einmal war, was
wichtig sein kann für uns alle und
was erklärt, was einst geschah’, worauf
Zukunftsgestaltung gründet, was
kulturelle Basis ist, um
zu versteh’n, was man empfindet; das
braucht der Fortschritts-Optimist. Der
Sachbuchpreis der Heimatfreunde bewertet
dies und will zuletzt herausstellen,
den Wert des Buches, das
sachlich auseinandersetzt, für
jedermann gut ist verständlich, für
jede Frau natürlich auch. In
unsrem Fall macht es erkenntlich, was
Dorfgemeinschaft ist und Brauch, dient
ihr, Idendität zu finden, vermittelt
Wir-Gefühl profan, doch
geistig kulturell durchdrungen, Gemeinschaft
fängt im Geiste an.
Ausonius
ist der Namensgeber des
Preises, den wir heut’ verleih’n, ein
Dichter, Lehrer der Grammatik, der
Red’ die formuliert will sein. Und
dass wir hier vor Ort nun ehren den
Sieger bei dem Sachbuchpreis, den
sich verdient hat Erich Hinkel ist
wiederum genug Beweis, dass
Nieder-Hilbersheim am Welzbach, der
kleinste Ort in der VG, dank
seines kulturellen Lebens gesellschaftlich
ist auf der Höh’. Gemeinschaftsleben
ist hier Vorbild, empfehlenswert,
es nachzutun; Und
Erich Hinkel hat bewiesen, im
Kleinen oftmals Größen ruh’n. Er
hat mit seinem Werk geschaffen zum
Nachschlagen in Bild und Wort geschichtlich
relevante Basis des
Selbstgefühls für einen Ort, der,
weil er so bescheiden stille sich
nach außen offenbart, hat
mehr Bedeutung als der Eindruck, weil
er sich Seele hat bewahrt.
Geborgenheit,
Vertrautsein, Glück ganz
aus der Tiefe aller Herzen, die
hier daheim sind; ’s ist ein Stück von
Lebensform und der Gestaltung von
Jahresablauf, Anlasss geben zum
frohen Miteinander gern, was
Qualität ausmacht im Leben, um
sich auch Gäste einzuladen, und
gute Gastgeber zu sein, Brauchtum,
Kultur ihnen zu zeigen im
Kleinod Nieder-Hilbersheim.
Und
jetzt greift Erich Hinkels Schaffen, was
überzeugt die Jury hat, er
trug zusammen Dokumente und
Fotos, formulierte. Statt rein
statistisch aufzulisten, gibt
Einblick er in breiter Form, lässt
Bilder, Dokumente sprechen in
keiner festgezurrten Norm. Umfassend
ist dies auch gestaltet, schön
übersichtlich zum Begreifen und
Selektieren nach Int’resse, will
man Bestimmtes nur mal streifen.
geordnet
und thematisch klar, Geschichte
sichtbar nach Epochen und
was den Ort geprägt fürwahr. Gemarkung
mit Produkt, Erzeugnis, samt
Geisteshaltung dargestellt, Vereinsleben
in Sport, Kultur, und
Selbstverwaltung, Wirtschaftswelt, vorhand’ne
Bürgermeisterliste, denkmalgeschützte
Bausubstanz, auch
Ortsansichten, alte Mühlen und
Gasthäuser, des Dorfes Glanz. Das
dörflich’ Leben ist geschildert, zeigt
Menschen und das häuslich’ Tier mit
dem bestellt die Äcker wurden sowie
des Ortes größte Zier, die
sangesfreudig’ Dorfgemeinschaft, das
mag hier stellvertretend steh’n für
das, was Autor Erich Hinkel uns
präsentiert vom Ortsgescheh’n. Es
ist ein Zeugnis – sehr umfassend – Vergangenheit
wird Gegenwart, dass
Bürger mag zu animieren zum
örtlichen Gemeinschaftspart. Das
Buch ist Fundgrube der Jugend, die
hierin Seele finden kann, geeignet,
dass entsteht die Tugend, die
Zukunft zu gestalten dann. Den
Alten ist’s Erinnerung an
so genannte gute Zeit, obwohl
die so gut nicht gewesen, verbunden
mit gar manchmal Leid. Doch
hieraus schließend kommt die Freude, was
sie geschaffen, aufgebaut in
vorgegeb’nen Zeitabläufen, womit
man hatte sie betraut. und
auch für würdig man empfand, ist
das Verdienst von Erich Hinkel beim
Nieder-Hilbersheimer Band. So
war sich die Jury auch einig, als
Heimatfreunde nun bewusst, da
insgesamt in sich geschlossen, man’s
positiv bewerten musst. Das
Buch ist Schnitt in der Geschichte, die
fortzuschreiben ’s weiter gilt, nun
einfacher, dank Autor Hinkel, Glückwunsch
zu dem Gemeindebild. |
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| Nieder-Hilbersheim - Die Geschichte eines rheinhessischen Dorfes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die hist. Studie über den Werdegang der genannten Gemeinde sowie ihre wichtigsten Institutionen kommt in einem eigenen Kapitel auch auf das kirchliche Leben zu sprechen; ein eigenes Gotteshaus wird 1209 erwähnt. Neben den seelsorglichen Belangen nebst relig. Brauchtum erfahren wir zahlr. Einzelheiten über das kath. u. das protest. Kirchengebäude, die Einrichtung, Glocken sowie damit zusammenhängende Themen bzw. Begebenheiten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Archiv für Liturgiewissenschaft, Jahrgang 34, Heft ½,
Maria Laach, 1992
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Das vorliegende Bändchen soll als Heimatbuch vor allem bei
den Ortsbürgern Interesse für die Geschichte des eigenen Dorfes wecken.
Man würde die Intentionen H.s daher sicher mißdeuten, wollte man die
Arbeit durchgehend strengen wissenschaftlichen Kriterien unterwerfen.
Unter Verzicht auf eine chronologische Vorgehensweise werden verschiedene
Aspekte der Ortsgeschichte dargestellt. Für den Ortsfremden bieten vor
allem die Aufarbeitung der Grundeigentumsverhältnisse vor der
Französischen Revolution, sowie die Schulgeschichte und die Geschichte
des kirchlichen Lebens interessante Vergleichsmöglichkeiten. Bei der
Behandlung der „großen Heimsuchungen" fällt eine gewisse
Disproportionalität auf, so wird den Revolutionskriegen fünf Seiten
eingeräumt, während der Zweite Weltkrieg nur durch die Auflistung der
gefallenen und vermissten Soldaten behandelt wird. Auch wurde auf eine
nähere Betrachtung der NS-Zeit verzichtet. Ausführliche Darstellungen
der gemeindlichen Einrichtungen und des Vereinslebens führen bis in
unsere Tage. Bei dem von H. zusammengetragenen umfangreichen
Faktenmaterial ist es nur ärgerlich, dass die Setzfehler nicht beseitigt
werden konnten, was besonders bei den Jahreszahlen auffällt. Der
umfangreiche Fußnotenapparat, Quellen- und Literaturverzeichnis
ermöglichen eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema;
ausführliche Orts- und Personenregister erleichtern das gezielte
Nachschlagen. Nicht viele Dörfer dieser Größenordnung verfügen über
eine derart fundierte Darstellung ihrer Geschichte. Georg Hofmann
Archiv für Hessische Geschichte und Altertumskunde Band 42/ 1989
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| Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer Architekt und Künstler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sehr geehrter Herr Hinkel,
haben Sie herzlichen Dank für die Übersendung
Ihrer schönen und verdienstvollen Publikation, die unsere Bibliothek sehr
bereichern wird - es ist immer von ganz besonderem Wert, auf diesem Weg zu
Informationen über Architekten in unserer Sammlung zu gelangen, über die
wir sonst nur sehr wenig wissen.
Mit besten Grüßen,
Hans-Dieter Nägelke
Architekturmuseum der Technischen Universität
Berlin
in der Universitätsbibliothek |
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Sehr
geehrter Herr Hinkel, ganz
herzlichen Dank für Ihre verdienstvolle Veröffentlichung über den
Architekten Philipp Baum, der für mich bisher ein Unbekannter war. Als eine
schöne Sache erweist sich das Spezialgebiet der Ausstattung mit
V&B-Mosaiken, mit denen ich mich auch im Zusammenhang mit dem
historistischen Kirchenbau beschäftige. Das Werk dieses Baumeisters ist es
wirklich wert, für die Architekturgeschichte erschlossen zu werden, zumal
er auch aus unserer Region stammt. Die Aufmachung des Büchleins ist
wirklich gelungen, so dass es Viele neugierig machen wird. Ich werde es mir
am Feiertag in Ruhe durchlesen und mich dann vielleicht noch einmal melden. Mit
freundlichen Grüßen Im
Auftrag Dieter
Krienke M.A. Generaldirektion
Kulturelles Erbe Direktion
Bau- und Kunstdenkmalpflege Schillerstraße
44 D-55116
Mainz |
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| Johann Jakob Hauer - Maler der Revolution - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ich
freue mich, dass ich heute die neueste heimatpflegerische Sonderschrift der
„Heimatfreunde am Mittelrhein“ vorstellen darf; zum einen, weil das 71
Seiten umfassende Werk wirklich hervorragend gelungen ist, zum anderen weil
es von einem Gau-Algesheimer handelt und weil die Präsentation in meiner
Vaterstadt stattfindet, für die auch vier Jahrzehnte nach meinem Wegzug
mein Herz schlägt. Als
ich vor 45 Jahren in meiner Studentenzeit in Gau-Algesheim Post zustellte,
gab es die Johann-Jakob-Hauer-Straße noch nicht. Kaum jemand wusste von
diesem Mann, der 1751 in Gau-Algesheim als Sohn
des Schneidermeisters Georg Philipp Hauer und dessen Frau Susanne
Specht geboren worden war. Er musste erst später „entdeckt“ werden. Das
geschah zunächst – vor genau 50 Jahren – mit einem kleinen Artikel von
Anton Büchner in der AZ-Beilage „Heimat am Mittelrhein“, der 1957 unter
dem Titel „Ein Gau-Algesheimer malte Charlotte Corday“ erschien. Es
dauerte dann bis 1979, also wieder 22 Jahre, bis Erich Hinkel anlässlich
des 150. Todestages Hauers den Gau-Algesheimer Revolutionsmaler ins
Bewusstsein rückte. In seinem Beitrag für „Heimat am Mittelrhein“
schrieb er über „Maler Hauer und ´Der Engel des Todes`“. Diesen
Begriff hatte der französische Poet Alphonse de Lamartine geprägt. Auch
Hinkel widmete der Marat-Mörderin Charlotte Corday, deren Porträt als das
beste von Hauers rund 20 bekannten Bildern gilt,
besondere Aufmerksamkeit. 1986
war es dann der frühere Gau-Algesheimer Stadtbürgermeister und langjährige
Landtagsabgeordnete Franz Josef Bischel, der Spuren und Werke Hauers in
Blois im Loiretal verfolgte, jener Stadt, in der der Maler 1829 verstarb.
Bischels Beitrag war 1986 im Heimatjahrbuch Mainz-Bingen zu lesen. Diese
drei kleineren Abhandlungen sind in der neuen Sonderschrift nachgedruckt,
auch wenn sie in Teilen nicht mehr dem neuesten Stand der Forschung
entsprechen. Sie gaben nämlich einen gewissen Anstoß zu weiteren
Recherchen – vor allem bei Erich Hinkel, der seit nahezu drei Jahrzehnten
unermüdlich dem Phänomen Hauer nachgeht, obwohl er mit seinem Buch „Der
Maler Johann Jakob Hauer“, das 1987 als Veröffentlichung der
Carl-Brilmayer-Gesellschaft erschien, einen vorläufigen Schlusspunkt
gesetzt hatte – wohlwissend, dass „die Erforschung des Werkes Johann
Jakob Hauers keineswegs abgeschlossen“ sei. Dieses
Buch Hinkels fand auch die Aufmerksamkeit von Dr. Gerrit Walczak. Von ihm
stammt der zentrale Part der neuen Sonderschrift. Walczak absolvierte bis 1995 eine Ausbildung zum Antiquar und studierte dann Kunstgeschichte in Hamburg. Nach seiner Promotion im Jahre 2000 bei Martin Wanke hielt er sich längere Zeit in den USA auf, 2001 war er Stipendiat des Warburg Institutes in London und wurde später Kunsthistoriker am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München. 2004 war er Co-Autor des Bestandskatalogs der italienischen, französischen und deutschen Gemälde bis 1800 in der Hamburger Kunsthalle. Zurzeit
ist er Lehrbeauftragter des kunsthistorischen Instituts der Freien Universität
Berlin und steht kurz vor der Fertigstellung seiner Habilitationsschrift über
„Die Emigration von Künstlern während der Französischen Revolution“.
Zuvor hat er sich im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
geförderten Projektes bereits mit der Thematik Künstleremigration und
speziell mit dem Thema „Die Französische Revolution und die Exilierung
Pariser Künstler 1789-1804“ beschäftigt. Bei seinen Recherchen ist er
auch auf Hauer gestoßen und hat zwei Bilder in New York
und Michigan entdeckt. Eines der
Bilder ist von Hauer signiert, das andere wird von Walczak Hauer
zugeschrieben. In
seiner 42 Seiten umfassenden Abhandlung stellt er den „Kleinmeister und Bürgersoldat“
Jean Jacques Hauer vor und begründet, warum er ihn für einen Vertreter der
sogenannten „Niederen Kunst“ hält. Er beleuchtet Hauer als „Staatsbürger
in Waffen“, widmet aber ein gesondertes Kapitel der Ermordung Marats,
jenes legendären Revolutionärs neben Danton und Robespierre, den
Marie-Anne-Charlotte Corday am Abend des 13. Juli 1793 in seiner Badewanne
erstochen hat. Hauer war es, der die Attentäterin während des Prozesses
skizzierte und später zwischen Verurteilung und Exekution in ihrer Zelle
besuchen durfte, um die Zeichnung zu vollenden. Walczak
resümiert: „Hätte er nicht den soliden Ruf eines Nationalgardeoffiziers
in Marats eigener Sektion genossen, hätte Hauer wohl kaum die Erlaubnis
erhalten, sich mit der konterrevolutionären Attentäterin in einer Zelle
einschließen zu lassen. Als ein Künstler von bescheidenen Fähigkeiten
erhielt Hauer durch seinen Rang in der Bürgermiliz die Chance seines
Lebens. Dem Maler und der Mörderin wurde die letzte Möglichkeit gegeben,
das einzig authentische Bildnis jener außergewöhnlichen Frau anzufertigen,
über die ganz Paris redete.“ Nachweislich
diente diese Zeichnung als Grundlage für das Ölgemälde der Attentäterin,
das heute im Musée national du Château de Versailles hängt. In
einem weiteren Kapitel, in dem auch die Beteiligung Hauers an Ausstellungen
im Pariser Salon zwischen 1793 und 1796 aufgezeigt wird, beschäftigt Walczak sich mit Hauers Beziehungen und
Einstellung zur königlichen Familie. Wo der Autor von der Entstehung eines
neuen Royalismus um 1795 spricht, berichtet er: „Hauer war nicht der
einzige Künstler, der nach dem Thermidor (er meint den 9. Thermidor des
Jahres II, also den 27. Juli 1794) zu der Flut von Bildern der königlichen
Familie beitrug, aber erstaunlicherweise waren zwei seiner vier
Kompositionen, die das Leid des Königs, seiner Gattin und ihrer Kinder zur
Darstellung brachten, offenbar schon vor Ende der Schreckensherrschaft
gemalt worden.“ Vor diesem Hintergrund spricht Walczak von einem
„verwirrenden Teil seines Werkes“ und er weiß keine Antwort auf die
Frage, ob Hauer sich dadurch als ein „royalistischer Sympathisant“
erwiesen habe. Walczaks
Aufsatz ist in der englischen Zeitschrift „Art History“ erschienen. Er
gab Erich Hinkel die Genehmigung, ihn auch in der Sonderschrift der
Heimatfreunde zu veröffentlichen, wenn eine Übersetzung ins Deutsche
veranlasst würde. Dies ist geschehen. Durch Vermittlung von Joachim Junker
gelang es, Tobias Schmuck, Gymnasiallehrer an der Hildegardisschule in
Bingen, dafür zu gewinnen. Einfühlsam und kompetent hat er den Beitrag so
übertragen, dass er den Darstellungen des Autors entspricht und
gleichzeitig auch für den Laien leicht verständlich ist. Eine
Bereicherung erfährt die Sonderschrift durch eine Chronik, die der
Initiator des Büchleins, Erich Hinkel, akribisch zusammengestellt hat. Die
Daten stellen Leben und Werk Johann Jakob Hauers in das weite Feld
politischer Entwicklungen und lassen sie vor dem Hintergrund der
gesellschaftlichen Umwälzungen verständlicher erscheinen. Hinkels
Enthusiasmus und professioneller Neugier ist es zu danken, dass die
Heimatpflege im Kreis Mainz-Bingen mit dieser Sonderschrift einen neuen
hochinteressanten Akzent erfahren hat. Ihm gebührt dafür besonderer Dank
und hohe Anerkennung. Ich bin sicher, dass er weiter nach Spuren Hauers
suchen wird, und ich bin genau so sicher, dass seine Spurensuche von Erfolg
gekrönt sein wird.
Ansprache
von Günter F. Hattemeranlässlich
der Präsentation Sonderschrift Johann Jakob Hauer am 1. 12. 2007.
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| Nieder-Hilbersheim - Geschichte in Bildern und Dokumenten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der nunmehr vorliegende Bildband ist – neben zahlreichen historischen Abhandlungen – bereits der vierte, den Erich Hinkel geschrieben und gestaltet hat. Nach Ockenheim, Appenheim und Bubenheim ist jetzt Nieder-Hilbersheim das Thema. Der Bildband ergänzt ganz vortrefflich die Chronik und einige andere Beiträge über die Gemeinde, die Hinkel schon vor einigen Jahren veröffentlicht hat. Er ist ein unterhaltsames Nachschlagewerk für heimatkundlich Interessierte, ein historischer Bilderbummel durch Vergangenheit und Gegenwart. Informativ und kurzweilig sollen Bilder, Urkunden und andere Dokumente die Erinnerung an das historische Nieder-Hilbersheim wach halten und – so formuliert der Autor – den Blick dafür schärfen, „dass nicht alles, was von Großeltern und Urgroßeltern aufbewahrt wurde, Tand ist“. Und wenn man sieht, was die Bürger der Gemeinde an Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben, dann bestätigt sich überaus deutlich, was Ortsbürgermeister Franz Mersch in seinem Grußwort geschrieben hat, dass nämlich die Geschichte einer Gemeinde zu allen Zeiten die Geschichte ihrer Bürger ist. Meine Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen heute das neue Nieder-Hilbersheim-Buch vorstellen zu dürfen. Nach den üblichen Vor- und Grußworten beleuchtet der Autor die Hoheitszeichen der Gemeinde, Wappen und Siegel. Daran lässt sich ein Gutteil der politischen Entwicklung Nieder-Hilbersheims ablesen. Das älteste bekannte Gerichtssiegel stammt aus dem Jahre 1697, also aus kurpfälzischer Zeit. Ab 1798 war Nieder-Hilbersheim französisch, 1816 kam es zum Großherzogtum Hessen, 1933 gab es weder Wappen noch Siegel, 1937 taucht der nationalszozialistische Adler mit Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf, 1945 wird das Hakenkreuz einfach rausgeschnitten, 1946 gibt es ein Siegel ohne Hoheitszeichen, 1950 ein Standesamtssiegel mit rheinland-pfälzischem Wappen, von 1951 bis 1974 werden die Symbole des ältesten Gerichtssiegels wieder verwendet, 1974 wieder das Wappen des Landes. 1981 wurde dann das heutige Wappen mit St. Martin und gleichzeitig eine eigene Fahne genehmigt. Eine Karte zeigt die politischen Verhältnisse im Raum des heutigen Rheinhessen um 1789, als Nieder-Hilbersheim zur Kurpfalz gehörte – einen Flickenteppich aus Kurfürstentümern, Grafschaften, Reichsherrschaften und Reichsritterschaftlichen Herrschaften. Es folgt eine Auflistung von Schultheißen, Maires und Bürgermeistern - von Conrad Burger, der bis 1360 im Amt war, bis Franz Mersch, der seit 1999 Ortsoberhaupt ist. Ergänzend dazu wird die Entwicklung des Standesamts beleuchtet. Der älteste Geburtseintrag stammt von 1798, also aus französischer Zeit. Vorher gab es nur Eintragungen in den Pfarrbüchern. Das Nieder-Hilbersheimer Standesamt bestand bis zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim am 1. Januar 1973. Seit Alters her bedeutsam für ein funktionierende Gemeinwesen ist der Schutz vor Katastrophen. Hier nimmt verständlicherweise die Feuerwehr eine besondere Stellung ein, die in Nieder-Hilbersheim wie in vielen anderen Orten eine Pflichtfeuerwehr war, bis sie 1973 zur freiwilligen Wehr wurde. Seit 1975 ist sie Teil der Verbandsgemeinde-Wehr. Der älteste Nachweis über Nieder-Hilbersheimer Floriansjünger findet sch schon 1795 in einer Gemeinderechnung. Danach standen zum Löschen neben einer Feuerleiter 70 Ledereimer zur Verfügung. 1859 war die Ausstattung schon erheblich besser. Da gab es u.a. 40 Meter gummierte und 60 Meter nicht gummierte Hanfschläuche, dazu „eine Spritz mit Saugkorb“. Urkundlich fassbar ist die Wehr im 1. Löschordnungsregister von 1883. Damals gab es noch zwölf so genannte Feuerläufer, die im Brandfall in die Nachbardörfer rannten, um Hilfe zu ordern. Ausführlich dargestellt ist auch die Entwicklung der Infrastruktur Nieder-Hilbersheims. Da ist zunächst die Wasserversorgung aus vielen Brunnen, die dank eines reichen Wasservorkommens an öffentlichen Stellen und fast in jedem Gehöft gesichert war. 1904 schloss sich der Ort dem Wasserversorgungsverband Wörrstadt an und erhielt eine Wasserleitung, deren Bau 1905 abgeschlossen wurde. Zur Infrastruktur gehört auch das Schulwesen, dessen erster Nachweis bis ins Jahr 1518 zurückreicht – ein außergewöhnlich früher Nachweis. Anfang des 18. Jahrhunderts gab es eine reformierte und eine katholische Schule. Erich Hinkel zeigt die Entwicklung auf bis zum endgültigen Aus der Schule 1970. Seit dieser Zeit fahren die Nieder-Hilbersheimer Hauptschüler nach Gau-Algesheim und die Grundschüler nach Appenheim. Der Band enthält Fotos von etlichen Schulklassen, in denen immer wieder Lehrer Rheinfurth auftaucht, der wohl jahrzehntelang hier unterrichtet hat. Ortspläne zeigen die Lage der Gemeinde im Kreis Bingen um 1850 und bis heute, Ansichtskarten – die älteste entstand um 1900 – vermitteln ebenso die bauliche Entwicklung der Gemeinde wie Ortsansichten, die sich beispielsweise im Vergleich der Luftaufnahmen von 1937 und 2005 dokumentieren. Man findet auch eine interessante Skizze, wie etwa die Straßenführung 1840 verlief und darüber hinaus einen Katasterplan aus dem gleichen Jahr. Erich Hinkel hat die Bedeutung der Straßennamen erforscht und dargelegt, wann die Namensgebung erfolgte. Auch die Umbenennung von Straßen nach Nazigrößen während des Dritten Reiches verschweigt er nicht, erinnert aber auch daran, dass die Rückbenennung in Nieder-Hilbersheim bereits vor der Anordnung des Landrats zum 1. Juli 1945 erfolgte. Stillschweigend hatten Bürger die Schilder einfach ausgetauscht. Das älteste Foto von Straßenzügen datiert von 1889 und zeigt die Hauptstraße. Es sind aber nicht nur die Straßen, sondern auch die Menschen auf holprigen Gassen, die die Bilder besonders interessant machen. Da sieht man Bauern auf heutzutage fast altertümlich anmutenden landwirtschaftlichen Gefährten der 30er Jahre, Frauen und Männer in der einfachen Bekleidung der Kriegs- und Nachkriegsjahre. Auch hieran erkennt man die Entwicklung zu einer modernen Gesellschaft. Ein Beispiel für die Modernisierung ist auch der Kanal- und Straßenbau, der u.a. mit Bildern vom 1. Spatenstich durch Ortsbürgermeister Alfred Scheid am 12. Juni 1984 dokumentiert wird. Den Kanal finanzierte die Verbandsgemeinde, die Ortsgemeinde die Straßen. Einen Schwerpunkt bilden auch die Gebäude und das Leben darin. Viele Häuser in Nieder-Hilbersheim stehen unter Denkmalschutz oder gelten als erhaltenswert. Dann ist da beispielsweise die evangelische Kirche mit Spuren, die bis in die Zeit vor dem 30-jährigen Krieg zurückreichen. Die katholische Kapelle wurde dagegen erst Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet – mit einer bewundernswerten kostenlosen Arbeitsleistung vieler Katholiken. Dazu ist der erste Plan aus dem Jahre 1839 abgebildet. Bei der Post geht es nicht allein um das Gebäude, auch die wechselnden Zuständigkeiten werden dargelegt. Und Erich Hinkel erzählt die Postgeschichte vom ersten Landbriefträger, der 1867 täglich einmal von Gau-Algesheim nach Ober-Hilbersheim und zurück marschierte, bis zum Verlust der Poststelle 1995. Vor allem im 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in Nieder-Hilbersheim eine Reihe von Gasthäusern. Das erste ist bereits 1566 in der Hauptstraße, Ecke Backhausstraße, erwähnt. Auch an Mühlen war Nieder-Hilbersheim seit dem 14. Jahrhundert reich gesegnet. Erich Hinkel schildert ausführlich Besitzverhältnisse, Größe und Form des Mühlbetriebs. Eigene Kapitel widmet er interessanten Torinschriften und Türen, zeigt Schiebesteine, die man heute nur noch selten findet, und Grenzsteine, die inzwischen völlig verschwunden sind – darunter einer von 1775 mit dem Pfälzer Löwen. Er schildert die einstige Dorfbefestigung mit Effengraben und Gebück. Ein kurzes Kapitel widmet er den Glocken, von denen eine schon 1738 erwähnt ist, als ein Blitz in den Turm der evangelischen Kirche einschlug. Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im 19. Jahrhundert bewegten auch etliche Nieder-Hilbersheimer, ihre Heimat zu verlassen. Als erster wanderte 1825 Franz-Karl Lang nach Brasilien aus. Auch von Kriegswirren blieb der Ort nicht verschont. In den 1790er Jahren dienten mindestens acht namentlich bekannte Nieder-Hilbersheimer in der Grande Armee Napoleons, in den Jahren um 1840 verpflichteten sich mindestens fünf in der Fremdenlegion, im Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 kämpften 13 auf der Seite Österreichs, es folgte der deutsch-französische Krieg 1870/71. Im 1. Weltkrieg fielen 21 junge Männer, im 2. Weltkrieg sogar 29. All dies – samt den Namen der Gefallenen und teilweise auch der zurückgekehrten Kriegsteilnehmer – listet Hinkel auf. Eigene Kapitel widmet er der Weimarer Republik, dem Dritten Reich mit all seinen Auswirkungen auf die Bevölkerung und der Situation in der Besatzungszeit nach dem 2. Weltkrieg, als der weitere Zuzug evakuierter Familien mit einer Entschließung vom 16. März 1947 abgelehnt wurde. Auch dies kennzeichnet die desolaten Verhältnisse jener Zeit, die von den Menschen ungeheuer viel abverlangte – oft bis an die Grenzen des Erträglichen. Nieder-Hilbersheim war seit jeher eine landwirtschaftlich geprägte Gemeinde. So ist es verständlich, dass Hinkel auch dafür einen Schwerpunkt setzt. Er beginnt mit der Flurbereinigung, die 1949 beantragt und 1955 begonnen wurde, er listet Flurnamen, Gewannnamen und Gemarkungsbezeichnungen auf, die er im Laufe der Zeit gesammelt hat, er stellt das Landschaftzschutzgebiet Welzbachtal vor, das im Januar 1980 ausgewiesen wurde, und die beiden Grabungsschutzgebiete der Gemeinde. Mit statistischen Aufstellungen und vielen Bildern werden Weinbau und Landwirtschaft beleuchtet und Entwicklungen zu moderneren Anbau- und Verarbeitungsmethoden aufgezeigt. Zu diesem Sektor zählt auch das Genossenschaftswesen, also die 1896 gegründete Spar- und Darlehnskasse sowie die 1895 gegründete und 1954 aufgelöste Wassergenossenschaft zur Entwässerung von Feldern. Ein sehr umfangreiches Kapitel informiert über das ausgeprägte Nieder-Hilbersheimer Vereinsleben. Die älteste Vereinsgründung, die des Gesangvereins, reicht bis 1838 zurück. Hinkel erstellt ein buntes Kaleidoskop der heute aktiven Vereine und schildert deren Entwicklung von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über die Gleichschaltung in der Nazizeit bis zu den Neu- und Wiedergründungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Detailliert stellt er die einzelnen Vereine vor, auch jene, die nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr wiederbelebt wurden wie der Kriegerverein und der Schützenverein. Ausgeprägten Gemeinsinn dokumentiert seit 2001 auch der jährlich stattfindende Bauern- und Handwerkermarkt, dessen Vorläufer 1988 die E-Kerb und ab 1989 der Keezer Markt waren. Dieses Ereignis hat Nieder-Hilbersheim im weiten Raum bekannt gemacht. Die traditionellen landwirtschaftlichen und selbst hergestellten Produkte sind sehr begehrt, und die wachsenden Besucherzahlen beweisen, dass die Idee des Marktes dankbar angenommen wird. Im Kapitel Handel, Wirtschaft und Verkehr findet man die Abbildung einer nahezu kurios anmutenden Radfahrkarte, eine Art Führerschein, 1919 ausgestellt vom Hessischen Kreisamt Bingen im Volksstaat Hessen. Der Fahrer wird genau beschrieben: Gestalt groß, Haare blond, Augen blau, besondere Kennzeichen keine. Andere Bilder erinnern an die Zeit, als der Kuchen noch zum Backen zum Bäcker gebracht wurde. Detailliert dargestellt wird das Einkaufs- und Kommunikationszentrum „Unser Laden“, in dem seit 1994/1995 die Grundversorgung der Nieder-Hilbersheimer Bevölkerung nach Schließung der letzten Einkaufsmöglichkeiten gesichert wird. Der Laden öffnete am 28. März 1996, etwa zwei Wochen vorher gab es einen Tag des offenen Hauses. Der Schoppen kostete damals 3 Mark, ein Würstchen 1,50 Mark – Preise, von denen man heute nur träumen kann bei Schoppenpreisen von über 4 Euro, also 8 Mark. Und Würstchen sind auch doppelt so teuer. Der funktionierende Gemeinsinn dokumentiert sich auch im ersten Platz in der Hauptklasse beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft“ im Jahre 2003, darüber hinaus in immer wiederkehrenden Aktivitäten wie Fastnacht, Ostereiersuchen, Sternsinger und Kerb. Ein Bild erinnert an einen Scherz in der Hexennacht 1993, als plötzlich wie von Zauberhand 16 Straßenschilder verschwanden und in verwirrender Vielfalt an einem Pfahl gemeinsam wieder auftauchten. In einem kleinen Kapitel werden die Träger der Bürgermedaille vorgestellt, die seit 1990 sieben Mal verliehen wurde. Ein Beitrag beschäftigt sich mit der Partnerschaft zwischen Nieder-Hilbersheim und Bouchet in der Provence, die im Juni 1991 in Frankreich und im August des gleichen Jahres in Deutschland beurkundet wurde. Eine akribisch zusammengestellte Zeittafel konzentriert eine unglaubliche Fülle von Daten aus einigen Jahrhunderten des Ortsgeschehens. Sie beginnt in prähistorischer Zeit und führt den interessierten Leser über die Römerzeit und die Epoche der fränkischen Landnahme zur ersten urkundlichen Erwähnung 933 in einer Urkunde der Abtei Seligenstadt und schließlich bis zur Gründung der Jugendfeuerwehr und des Fördervereins der Wehr im Jahre 2004. So ist die neue Schrift ein Geschichtsbuch in Bildern und Dokumenten, mit Hilfe weiter Teile der Bevölkerung zusammengetragen, sorgsam geordnet und ausgewertet von Erich Hinkel, der sich erneut auf dem Gebiet der Heimatforschung als „Amateur mit Profi-Qualität“ erwiesen hat. Es ist ein Buch, das nicht nur jedes Regal schmückt, sondern immer wieder zur Hand genommen wird und zum Lesen und Betrachten anregt – auch für Schulkinder, denen der Lehrplan das Fach Heimatkunde leider verwehrt. Ansprache
von Günter F. Hattemeranlässlich der Präsentation am 9. 12. 2007.
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| Philipp Baum: Ein jung verstorbener Schwabenheimer Architekt und Künstler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Es ist schon ein bewegender Moment für mich, dass ich heute eine „Laudatio“ auf einen Vorfahren unserer Familie halten darf. Wenn man mich vor rund 25 Jahren nach Philipp Baum gefragt hätte, dann wäre mir lediglich eingefallen: Ja – Baum – das könnte etwas mit unserer Familie zu tun haben. So wusste ich doch, dass meine Großmutter eine geborene Baum war und schließlich konnte ich noch 12 Lebensjahre mit unserer Tante Philippina Baum – genannt Bienchen – gemeinsam in unserem Elternhaus Backhausstr. 2 – gerade gegenüber dem Rathaus verbringen. Tante Bienchen mochte mich nicht so sehr – vielleicht weil ich sie als Bub öfters mal ärgerte. In höchster Verärgerung sagte sie einmal zu mir: Und Dich – als Sechster und letzter Nachkömmling nach dem Krieg geboren – und Dich wollten wir sowieso nicht mehr. Der Familienname Baum war mir auch deshalb ein Begriff, dass ich als Bub auf dem Friedhof die Familiengräber gießen musste. Das waren die beiden im Buch abgebildeten Gräber von Philipp Baum selbst und das Grab des Bruders Friedrich Baum, in dem auch letztlich Tante Bienchen beerdigt wurde. In Anbetracht ihrer Liebe zu mir bekam sie dann immer eine Gießkanne Wasser extra von mir. Über Philipp Baum selbst erhielt ich erstmals Mitte der achtziger Jahre konkrete Hinweise, als die Gemeindeverwaltung eine Festschrift des Klosters Einsiedeln erhielt. Darin war die 100-jährige Wiederkehr der Verlegung des Mosaikbodens in der Klosterkirche gewürdigt. Man erkundigte sich damals nach der Grabanlage von Friedrich Baum sowie nach evtl. Nachfahren. So unterhielt ich seit dieser Zeit unregelmäßigen Kontakt mit dem Kloster, immer mit dem Versprechen, dort einmal einen Besuch zu absolvieren. Das muss jetzt aber wirklich bald einmal der Fall sein. Das sehr vielfältige und äußerst wertvolle und interessante Wirken von Friedrich Baum wurde mir erst bewusst, als sich Erich Hinkel im Rahmen seiner Nachforschungen an mich wandte. So konnte ich wenigstens Bilder der Baum´chen Grabanlagen zur Verfügung stellen sowie jüngst noch rechtzeitig zum Druck der Broschüre die Möglichkeit eröffnen, auch Exponate seiner Mal- und Zeichenkunst zu fotografieren. Diese beiden Bilder, die jetzt hier im Ratssaal zu sehen sind, befinden sich nach wie vor im Haus Backhausstraße 2, wo Philipp Baum im November 1886 - erst 37 Jahre - alt verstarb. Es ist bewundernswert, was dieser Mensch in der kurzen Zeit seines Lebens geschaffen hat. Erstaunlich auch die Tatsache, dass zu den Stätten seines Wirkens ja für die damalige Zeit sehr lange und sicher auch beschwerliche Wege zurückgelegt werden mussten. Sehr anschaulich ist sein Wirken in vielen Orten von Deutschland ( z.B. Heidelberg, Kassel, Mainz, Mannheim, Darmstadt und Nürnberg usw.) dargestellt. Aber auch das europäische Ausland bietet eine Vielzahl von Wirkungsstätten. Die für mich persönlich bedeutendsten Projekte sind Schloss Stern bei Prag sowie Kloster Einseideln in der Schweiz. Nicht zu vergessen die äußerst dekorativen Architekturpläne vieler Mainzer Bürgerhäuser, von denen leider durch die Kriegseinflüsse bedingt nur noch ein Haus in der Kaiserstr. 35 zu bewundern ist. Was war dieser Philipp Baum für ein Mensch – wie kann man ihn charakterisieren ? Erich Hinkel schreibt: Die Baums waren seit Jahrhunderten in Schwabenheim ansässige Bauern, die sich langsam aber stetig emporgearbeitet haben; sie besaßen eine der fünf Schwabenheimer Mühlen, nämlich die am Marktplatz. Der Vater Nikolaus Baum II war zunächst Polizei-Kommissär, Beigeordneter und Mitglied des Gemeinderates und von 1853 bis 1868 sogar Bürgermeister der Gemeinde Schwabenheim. Interessant ist die Feststellung, dass Nik. Baum der höchstbesteuerte Bürger der Gemeinde war. Sicher auch die Grundlage dazu, dass er seinem Sohn Philipp den Besuch der Polytechnischen Schule in Darmstadt finanzieren konnte, wozu ein Eintrittsgeld von 25 Gulden bezahlt werden musste. Im Vergleich dazu verdiente ein Knecht damals 50 Gulden, ein Hemd, ein Paar Schuhe und ein Leintuch im Jahr. Zu diesem Studiengeld kamen noch die Kosten für Kost und Logie. Nach zwei Semestern in Darmstadt setzte Philipp seine Studien in Wien und Stuttgart fort, denen ausgedehnte Studien in Europa folgten. Eines seiner ersten Werke war das Projekt „Schloss Stern“ in Prag. Nicht nur hierzu sondern auch für zahlreiche Folgewerke war die enge Zusammenarbeit mit der Fa. Villeroy & Boch in Mettlach im Saarland von großem Nutzen. Im dortigen Archiv befindet sich ein Auftragsbuch, in dem die Werke Baums verzeichnet sind. 1884 schließlich erhielt Philipp den Auftrag zusammen mit dem Dompräbanten Schneider für die Klosterkirche in Maria Einsiedeln in der Schweiz den Fußbaden mit Stiftmosaik und Keramik- platten der
Fa. Villeroy & Boch neu zu gestalten. Die Werthaltigkeit dieser Bodenart
wurde immer wieder in Gutachten festgehalten, wobei man sich auf Maria
Einsiedeln berief. Sogar in einer New Yorker Handelszeitung wurde im Nov.
1895 geschrieben: Wie gerade diese Art
von Belag sich bewährt, zeigt die von unzähligen Scharen von
Gebirgsbewohnern jahraus, jahrein besuchte Stifts- und Wallfahrtskirche zu
Einsiedeln (Schweiz), die mit gerauhten Mettlacher Fliesen belegt ist. Gerne zitiere ich den Schluss aus einem Nekrolog in der Darmstädter Zeitschrift „Kunstchronik“: Man berichtet von einer markigen Durchbildung der
Architektur, die sich mit flott behandelten Details und malerischer
Gesamthaltung verbindet. Zuletzt kehrte er in der von ihm komponierten
Fassade des Hauses Falk-Ring am Boulevard in Mainz zu der vornehmen
Einfachheit einer Florentiner Renaissance zurück und schloss – leider –
und damit frühzeitig seine schöpferische Tätigkeit. Neben seiner künstlerischen
Begabung, die sich vorwiegend in gefälliger Darstellung äußerte, erwarb
ihm die harmlose Art seines Wesens die Gunst und Zuneigung in den weitesten
Kreisen. Was er geschaffen, trägt durch und durch den Stempel einer fein
empfindenden Natur: Jede seiner Leistungen wird darum auch ein Denkmal seiner Sinnesart und seines Strebens bleiben. Vorstellung der Broschüre durch Walter Klippel im Rathaus der Gemeinde Schwabenheim am 13. Dezember 2007
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